Du bist mit deinem Partner erfolgreich nach Australien ausgewandert. Jetzt habt ihr euch inzwischen ganz gut eingelebt und es steht der nächste Schritt an: Kinder!
Ok, Singular. Also erst mal nur Eines.
Plötzlich tauchen tausend Fragen auf. Wie ist das eigentlich, wenn man Nachwuchs in Australien bekommt? Haben Kinder dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft oder die australische? Oder vielleicht sogar beide? Muss man das irgendwo beantragen oder geht das automatisch? Hier gibt es ein paar Antworten darauf.
Welche Staatsbürgerschaft(en) bekommt euer Kind, wenn es in Australien geboren wird?
Wann hat euer Kind Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft?
Die Antwort hierauf ist einfach und kurz. Wenn ihr deutscher Staatsbürger seid, ist euer Kind, ganz gleich wo auf der Welt es geboren wird, automatisch auch deutscher Staatsbürger. Das heißt euer Nachwuchs erwirbt, ganz ohne dass ihr irgendetwas beantragen müsst oder sonstiges, die deutsche Staatsbürgerschaft.
Aber Achtung, der Anspruch darauf kann verloren gehen! Damit das nicht passiert und euer Kind die deutsche Staatsbürgerschaft auch wirklich bekommt, müsst ihr die Geburt eures Kindes innerhalb eines Jahres in Deutschland melden. Das auswärtige Amt in Deutschland schreibt zu dem Thema:
Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung des Geburt im deutschen Geburtenregister stellen (§ 36 Personenstandsgesetz). Diese Frist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht.
(Quelle: Auswärtiges Amt)
Unter welchen Umständen bekommt euer Kind die australische Staatsbürgerschaft?
Das ist schon etwas komplizierter. Damit euer Kind für eine doppelte Staatsbürgerschaft in Frage kommt, also die deutsche UND die australische, muss mindestens ein Elternteil bei Geburt des Sprösslings eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien haben oder Staatsbürger sein.
Beispiel 1: Das TSS Sponsorship Visum ist zum Beispiel KEIN permanentes, sondern ein temporäres Arbeitsvisum. Auf einem solchen hätte euer Kind direkt bei Geburt keinen Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft. Wenn ihr dann aber mit dem Kind weitere 10 Jahre in Australien lebt, z.B. indem ihr das Visum irgendwann zu einem anderen wechselt, dann wird euer Kind automatisch australischer Staatsbürger wenn es 10 Jahre lang in Australien gelebt hat.
Beispiel 2: Wenn ihr aber z.B. mit einem 190 Skilled Nominated Visum in Australien lebt und arbeitet, dann habt ihr ein permanentes Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Australien. Auf einem solchen Visum würde euer Kind automatisch durch Geburt die australische Staatsbürgerschaft erhalten.
Australische Staatsbürgerschaft durch Geburt?
Ja, die australische Staatsbürgerschaft durch Geburt ist also möglich aber Achtung: Ihr (oder euer Partner) müsst eine permanente australische Aufenthaltserlaubnis bereits bei der Geburt des Kindes haben. Bekommt ihr sie erst später, kann eurem Nachwuchs die australische Staatsbürgerschaft leider nicht nachträglich zugesprochen werden.
Interessant: Wird euer Kind auf einem temporären Visum in Australien geboren, wird euerm Nachwuchs am 10. Geburtstag automatisch die australische Staatsbürgerschaft zugeteilt, solange es den Großteil seines Lebens in Australien gelebt hat.
Kann ein Kind auch mehr als nur zwei Staatsbürgerschaften in Australien haben?
Ja, auch das geht, denn in Australien darf man mehrere Staatsbürgerschaften haben. Aber Vorsicht: in Deutschland ist das anders. Dort muss man sich eigentlich wenn man Volljährig ist für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden und man kann nur unter gewissen Umständen die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen und dann zwei Pässe haben.
Beispiel: Ihr seid deutscher Staatsbürger, euer Partner hat eine doppelte Staatsbürgerschaft und zwar die australische und die amerikanische. Wenn euer Kind in Australien geboren wird, hat es erst einmal Anspruch auf alle drei Staatsbürgerschaften. Also die deutsche, die australische und die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Quelle für diesen Artikel:
Department of Home Affairs
Auswärtiges Amt
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Ein Kommentar
Hallo Chrissy,
vielen Dank für Deine Übersicht. Wenn ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist, dann hat das Kind das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Um diese dann wirklich zu bekommen, muß allerdings noch innerhalb eines Jahres die Geburt angezeigt werden, sonst geht dieser Anspruch verloren. Ansonsten ist es vielleicht noch gut zu wissen, daß Kinder, die in Australien geboren worden sind und dort zehn Jahre gelebt haben, damit automatisch Australier werden. Paß und so muß man dann natürlich immer noch beantragen, aber für die Staatsbürgerschaft als solche ist keine Bewerbung nötig.